Sie suchen einen erreichbaren, kompetenten Ansprechpartner, der mit den Zahlen und Daten Ihres Unternehmens vertraut ist? Ein Versprechen, das wir halten!
Wir bieten Ihnen eine umfassende steuerliche Beratung aus einer Hand, bei der Ihr Unternehmen im Mittelpunkt steht. Hierbei können Sie nicht nur auf unser tiefgreifendes steuerliches Fachwissen zählen, sondern auch auf ein Netzwerk aus Experten, um Ihre außergewöhnlichen Fragestellungen und Sonderfälle schnell und kompetent bearbeiten zu können. Unsere Kernkompetenz umfasst Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die Beratung von Start-Ups und Existenzgründungen. Hierbei können wir auf eine langjährige Berufserfahrung und eingespielte, routinierte Arbeitsabläufe zurückgreifen, so dass Sie eine fachlich exzellente Beratung zu einem fairen Preis erhalten.
Der Jahresabschluss macht Ihren wirtschaftlichen Erfolg greifbar. Er spiegelt die finanzielle Lage Ihres Unternehmens wider und ist ein wichtiges Informationsinstrument für Banken, Investoren und natürlich auch für Sie! Deshalb erstellen wir nicht nur gewissenhaft Ihren Jahresabschluss, sondern nehmen uns auch die Zeit, Ihnen diesen persönlich in unseren Kanzleiräumen oder bei Ihnen vor Ort zu erläutern, Rückfragen zu beantworten und mit Ihnen gemeinsam einen Blick in die Zukunft zu werfen.
Die Finanzbuchhaltung erfasst alle betrieblichen Geschäftsvorgänge im Detail und bildet die Grundlage zur Umsatzsteuervoranmeldung. Sollten Sie Lieferungen an Unternehmen oder Privatpersonen im EU-Ausland tätigen, übernehmen wir natürlich gerne auch Ihre ZM- oder OSS-Meldung. Wir bieten Ihnen einen reibungslosen Austausch der Unterlagen, einen festen Ansprechpartner sowie stets ein offenes Ohr für aufkommende Fragen.
Ob Hauptbeschäftigung, Nebenbeschäftigung, Midijob, Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Auszubildende, Werkstudent oder Praktikant, wir kennen uns aus! Dabei erstellen wir Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht nur zeitnah und kompetent, sondern beraten Sie auch, welches Beschäftigungsmodell für Ihre Mitarbeitenden am besten passt. Mit uns als Partner erhalten Sie pünktlich die Gehaltsabrechnungen Ihrer Arbeitnehmer und können entspannt der nächsten Sozialversicherungsprüfung entgegenblicken.
Sie haben die Idee? Wir kennen den Weg! Ob, Rechtsformwahl, Businessplan, steuerlicher Erfassungsbogen, Existenzgründungszuschuss, betriebswirtschaftliche Planung oder Finanzierungsgespräche, es gibt viel zu tun und noch mehr zu bedenken. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, eine zuverlässige Partnerschaft und die richtigen Kontakte, so dass Sie sich auf Ihre Idee fokussieren können.
Für eine optimale Übertragung eines Unternehmens zwischen den Generationen arbeiten wir mit Ihnen im Rahmen der Nachfolgeplanung mit konkreten Handlungsvorschlägen auf einen optimalen Übertragungsstichtag hin, sodass durch die Reduktion von schädlichem Vermögen in Verbindung mit steuerlichen Begünstigungen – beispielsweise der Regel- & Optionsverschonung sowie der Verschonungsbedarfsprüfung – eine steuerneutrale Vermögensübertragung zustande kommt. Deshalb: Eine frühzeitige Nachfolgeplanung spart Ihnen bares Geld!
Ist aufgrund eines Schicksalsschlags die Unternehmensnachfolge gezwungenermaßen bereits eingetreten, berechnen wir gerne für Sie die zu erwartende Erbschaftsteuer sowie die erbschaftsteuerlichen Kennzahlen, übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und ermitteln zusammen mit Ihnen eine Strategie, um die steuerlichen Konsequenzen zu optimieren.
Unternehmensnachfolgen stellen Betriebe und Konzerne gleichermaßen sowohl vor operative als auch organisatorische Herausforderungen. Erschwerend kommt bei einer familieninternen Nachfolge die erbschaft- und schenkungsteuerliche Komponente hinzu. Zum einen bewertet das Finanzamt zunächst losgelöst vom tatsächlich erzielbaren Veräußerungserlös den Geschäftsbetrieb nach dem vereinfachten Ertragswert- und Substanzwertverfahren, wodurch in der Praxis häufig ein weitaus höherer Wert für steuerliche Zwecke angesetzt wird. Zum anderen ist die Übertragung selbst nur dann begünstigt, wenn nicht zu viel schädliches Vermögen im Unternehmen vorhanden ist. Dabei legt das Finanzamt insbesondere auf folgende steuerlichen Kenngrößen im Rahmen der sog. Verbundvermögensaufstellung wert: Wert des Unternehmens, Finanzmittel & junge Finanzmittel, Verwaltungsvermögen & junges Verwaltungsvermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb von mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen sowie sonstige Verbindlichkeiten
Mo bis Do: 08:00 – 19:00 Uhr
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